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Ab sofort: Händler müssen Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen

Verbraucher können ihre alten Elektrogeräte ab sofort kostenfrei bei Onlinehändlern und stationären Händlern zurückgeben. Dies betrifft stationäre Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 m² sowie Onlinehändler mit ebenso großer Lagerfläche.
Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten seit dem 24. Juli 2016. Damit endet eine 9-monatige Übergangsfrist, nachdem das ElektroG am 25. Oktober 2015 in Kraft getreten ist.
1:1-Rücknahme
Diese neuen Rückgabemöglichkeiten werden für Verbraucher geschaffen: Bei der 1:1-Rücknahme geben sie ein Altgerät kostenlos zurück, wenn sie ein gleichartiges Neugerät kaufen. Händler müssen aber auch dann Altgeräte zurücknehmen, wenn Verbraucher kein neues Gerät erwerben möchten. Dies gilt jedoch nur bei solchen Altgeräten, deren Kantenlänge kleiner als 25 Zentimeter ist.