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>> Mehr erfahren>> Alle anzeigenIm Youtube-Zeitalter erfreuen sich Dashcam- Videos hoher Beliebtheit. Nach neuen Urteilen können sie unter bestimmten Umständen auch als Beweis zur Aufklärung von Unfallhergängen zugelassen werden.
Die Rechtsprechung zur Verwendung von Dashcams ist in Deutschland nach wie vor uneinheitlich. Klar sind die Bestimmungen des Datenschutzes: Wer Videoaufnahmen von anderen Personen ohne deren Wissen und Zustimmung macht und diese gar noch veröffentlicht, der verstößt gegen geltendes Recht. Und auch Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind ausschließlich der Polizei vorbehalten. Das heißt, wer mit seiner Dashcam Verkehrsverstöße anderer aufnimmt und diese zur Anzeige bringt, verstößt selbst gegen das Gesetz. In Einzelfällen kann das Videomaterial jedoch als Beweismittel im Strafverfahren zugelassen werden. So entschied das AG Nienburg am 20.01.2015 (Az: 4 DS 520 Js 39473/14 (155/14)), dass die Aufnahme verwendet werden durfte. In diesem Fall wurde die Kamera erst nach dichtem Auffahren des Angeklagten eingeschaltet und beendet, nachdem die Fahrzeuge kurz darauf auf einem Parkplatz stoppten. Weitere Beweismittel standen nicht zur Verfügung. In anderen Urteilen hingegen wurden Dashcam- Aufnahmen nicht zugelassen. Es kommt also immer auf den jeweiligen Einzelfall und die Auffassung des Gerichts an. Erlaubt sind hingegen Videoaufnahmen, die offensichtlich ausschließlich privaten Zwecken dienen, wie zum Beispiel das Filmen der Urlaubsfahrt auf der einsamen Passstraße oder die Dokumentation der Runde über den Nürburgring. Vor einer Veröffentlichung sollten auch hier Personen, Nummernschilder etc. unkenntlich gemacht werden.
Kenwood KCA-DR300
Die kompakte Dashcam von Kenwood zeichnet bei Betrieb das Verkehrsgeschehen auf die eingesetzte Micro-SD-Karte auf. Neben Video- und Audiodaten werden Geschwindigkeit, GPS-Koordinaten und die Beschleunigungswerte in drei Achsen gespeichert. Ist das Speichermedium voll, so werden alte Daten von den neuen überschrieben. Registriert der G-Sensor z.B. bei einem Unfall oder einer Vollbremsung einen hohen Beschleunigungswert (einstellbar von 0,5 bis 3 g), so werden je nach Einstellung eine, drei oder fünf Minuten rund um das Ereignis als „Emergency“ abgespeichert. Diese Datei wird dauerhaft gespeichert. „Emergency“-Ereignisse lassen sich auch manuell aktivieren. Ein Parkmodus zur Überwachung des stehenden Fahrzeugs ist ebenfalls vorhanden. Die Kamera schaltet sich dann automatisch ein, falls sie in ihrem Blickfeld Bewegungen registriert.
Drive-View-Player
Zum Lieferumfang der Kamera gehört eine gut gemachte Software für PC und Mac. Hiermit lassen sich nicht nur die Videos anschauen, sondern auch die jeweiligen Werte für Geschwindigkeit, GPS-Koordinaten und Beschleunigung. Schönes Detail: Klickt man auf das kleine Globus-Symbol, so öffnet sich Google Maps und zeigt direkt die jeweilige Position an.
Preis: um 160 Euro
10/2015 - Guido Randerath
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