![Kinofeeling_fuer_Zuhause_1717581399.jpg](/images/themenmonat/Kinofeeling_fuer_Zuhause_1717581399.jpg)
Die Sessel & Sofas von Sofanella schaffen ein gemütliches und bequemes Heimkinoerlebnis
>> Mehr erfahren>> Alle anzeigen![Wenn_man_ehrlich_ist_..1719834815.jpg](/images/themenmonat/Wenn_man_ehrlich_ist_..1719834815.jpg)
... dann braucht man zum guten Musikhören nicht mehr als den neuen Mivoc-Vollverstärker HA200 BT. Vor allem angesichts der Tatsache, dass man hier aus einer Hand eine komplette Anlage bekommen kann, die es in sich hat.
>> Mehr erfahren>> Alle anzeigenMarke:
Das ändert sich im Digitaljahr 2017 (3): DSL-Anbieter müssen Surfgeschwindigkeit konkret angeben
![mobile Devices Das ändert sich im Digitaljahr 2017 (3): DSL-Anbieter müssen Surfgeschwindigkeit konkret angeben, Bild 1 mobile Devices Das ändert sich im Digitaljahr 2017 (3): DSL-Anbieter müssen Surfgeschwindigkeit konkret angeben - News, Bild 1](/images/news/big/mobile-devices-das-aendert-sich-im-digitaljahr-2017-3-dsl-anbieter-muessen-surfgeschwindigkeit-konkret-angeben-12135.jpg)
Ab Mitte 2017 werden Verträge mit Breitbandanbietern übersichtlicher und die Leistungsfähigkeit der Internetanschlüsse transparenter.
Die kürzlich verabschiedete Transparenz-Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Anbieter auf Grundlage von Messungen konkrete Angaben zur tatsächlichen Geschwindigkeit von Internetanschlüssen machen müssen.
Neue Produktinformationsblätter
Zudem sollen sich Verbraucher in Zukunft in Produktinformationsblättern schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können, so der Branchenverband Bitkom.
In der monatlichen Rechnung wird unter anderem das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag mitgeteilt, an dem die Kündigung eingehen muss, um einen Vertrag zu beenden.
Bildquelle: Deutsche Telekom