Reduzieren auf das Wesentliche: Mit dem DT 270 Pro schafft es Beyerdynamic, die vorzügliche Qualität der großen Studiokopfhörer in ein deutliches leichteres Design zu packen.
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Der moderne Mensch hört Musik am liebsten mobil. Der neue Beyerdynamic Aventho 200 spricht mit seiner exzellenten Ausstattung und seinem überzeugenden Klang genau diese Menschen an.
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Altgeräte können bald auch in Supermärkten entsorgt werden
Nichts hält ewig – diese Regel gilt auch für technische Produkte. Manche werden erneuert, weil sich Technologien weiterentwickelt haben, andere sind nach Jahren des Gebrauchs defekt und können nicht mehr repariert werden – oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand.
Dann wird es Zeit, diese Altgeräte dem Recycling zuzuführen. Allerdings kommt nicht jedes ausgediente Gerät im Recycling an. Zu viele landen im Hausmüll, weil der Transport zur Sammelstelle ein unbequemer Aufwand ist.
Der QD-Mini-LED-Fernseher TCL 55C6K bietet zum günstigen UVP von 800 Euro tolle Bildqualität auf 55 Zoll.
>> Mehr erfahren>> Alle anzeigenAktuell nehmen auch Fachgeschäfte und Fachmärkte ausgediente Geräte an, denn dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Sie sind allerdings nicht die einzigen Unternehmen, die Technikprodukte verkaufen. Auch manche Discounter und Supermärkte bieten regelmäßig Elektro-Haushaltsgeräte, Computer und Zubehör sowie Unterhaltungselektronik und Telefone an.
Anpassung des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes
Eine aktuelle Anpassung des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes soll ab nächstem Jahr dafür sorgen, dass in Zukunft nicht nur die Fachgeschäfte, sondern eben auch Discounter und Supermärkte verpflichtet sind, kleinere Altgeräte (Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter) zurückzunehmen, wenn diese eine Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter haben und selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird es also deutlich bequemer, ihr ausgedientes Kleingerät umweltgerecht zu entsorgen.
Auch Onlinehändler sollen künftig stärker ins Recycling eingebunden werden, indem sie aktiv kostenlose Abholung und Entsorgung anbieten. Betreiber von Online-Marktplätzen sollen zukünftig prüfen, ob die über ihre Plattform verkauften Produkte bei der Stiftung ear registriert sind, sich der jeweilige Hersteller also an den späteren Entsorgungskosten beteiligt.




