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Frage und Antwort des Tages: Lohnt sich der Technik-Kauf in Fernost?

Ratgeber Frage und Antwort des Tages: Lohnt sich der Technik-Kauf in Fernost? - News, Bild 1
17.09.2024 17:04 Uhr von Jochen Wieloch

Bestimmt sind Sie beim Stöbern im Internet auf der Suche nach einem neuen Smartphone oder Tablet, nach einem Kopfhörer oder anderer Unterhaltungselektronik auch schon mal auf Angebote gestoßen, bei denen Sie Ihren Augen kaum trauen konnten.

Markengeräte werden hier teilweise zu unglaublichen Preisen angeboten, und No-Name-Produkte mit riesigem Funktionsumfang gibt es mitunter fast geschenkt. Wahrscheinlich sind Sie dann – auch wenn Sie es gar nicht bemerken – in einem Online-Shop in Fernost gelandet. Können Sie jetzt bedenkenlos sofort zuschlagen, um sich das Schnäppchen zu ergattern, oder sollten Sie doch lieber Vorsicht walten lassen?

Um die Antwort gleich vorweg zu nehmen: Überstürzen Sie nichts, lassen Sie sich Zeit und bewahren Sie einen kühlen Kopf, so attraktiv das Angebot auch klingen mag. Sie ersparen sich möglicherweise jede Menge Ärger und Nerven. Ganz klar, natürlich gibt es auch seriöse Anbieter, die Sie zuverlässig aus China beliefern. Hier stimmen Qualität und Preis.

Aber: Nicht umsonst warnen Verbraucherschützer gebetsmühlenartig vor den zahlreichen Gefahren, die beim Online-Shopping in Fernost lauern. Die Klagen der Kunden über Fälle nehmen zu, in denen diese wochenlang auf ihre Bestellung gewartet haben, bei Reklamationen im Stich gelassen wurden und auf horrenden Porto- und Zusatzkosten sitzen geblieben sind. Abgesehen davon, dass die Qualität bei günstigen Smartphones und Tablets aus Fernost häufig nicht mit der von bekannten Markengeräten mithalten kann: Die folgenden Punkte sollten Sie immer im Hinterkopf haben.

Wo kaufen Sie überhaupt ein?

Sollten Sie in einem unbekannten Shop landen, so finden Sie erst mal heraus, wo der Händler beheimatet ist. Oft merken Sie gar nicht, dass dieser nicht in Deutschland oder innerhalb der EU seinen Sitz hat. Müssen Sie lange nach den Standortangaben suchen, so ist dies meistens kein gutes Zeichen. Fehlende Transparenz steht nicht gerade für Seriosität. Hat der Händler etwa etwas zu verbergen?

Was verrät der Händler in seinem Impressum?

Das Impressum ist die Visitenkarte eines Online-Händlers: Hier sollte man sofort die komplette postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und zusätzlich eine Faxnummer vorfinden. Sie wollen schließlich wissen, mit wem Sie es zu tun haben, an wen Sie sich auch nach der Bestellung wenden können. In Online-Shops aus Fernost sucht man solche Hinweise oft vergeblich. Unser Rat: Finger weg!

Welche Käuferrechte haben Sie?

In Deutschland gelten klare Regeln für die Widerrufsbelehrung. So kann die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Amazon räumt sogar 30 Tage ein, um sich von der Qualität und der Funktionsweise eines Produkts ausgiebig überzeugen zu können. Wie die Verbraucherzentrale NRW herausgefunden hat, gibt es in Fernost häufig Probleme mit der Widerrufsbelehrung. In vielen untersuchten China-Shops fehlte komplett der Hinweis auf das 14-tägige Rückgaberecht.

Stattdessen kochen viele Händler hier ihr eigenes Süppchen. So wird mitunter eine Rückgabe innerhalb von sieben Werktagen eingeräumt bei „funktionalen Problemen“ oder „Qualitätsmängeln“. Die bei uns übliche zweijährige gesetzliche Gewährleistung wird schon mal auf einen Umtausch binnen 30 Tagen bei Mängeln zurechtgestutzt. Teilweise müssen Käufer außerdem mit Abzügen bei der Rückerstattung rechnen. All das klingt nicht sonderlich vertrauenserweckend. Lassen Sie sich auch nicht von Siegeln mit Slogan wie „100% Warranty Return“ blenden – wichtig ist, was im Kleingedruckten steht (oder häufig auch nicht).

Vorsicht vor horrenden Portokosten

Was nützt Ihnen das schönste Schnäppchen, wenn Sie plötzlich Unsummen an Portokosten berappen müssen? Sämtliche Portokosten sollten transparent für Ihre Bestellung aufgelistet sein. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie den Finger vom Bestell-Button. Andernfalls können Sie böse auf die Nase fallen. Beispiel: Für ein Smartphone, das gerade mal 56,37 US-Dollar (rund 52 Euro) kostet, soll der Käufer satte 48,03 US-Dollar (44 Euro) für den Transport berappen. Damit verdoppelt sich der Kaufpreis beinahe.

Achten Sie auf eine sichere Bezahlung

Trifft das neue Smartphone nie oder nur mit Mängeln bei Ihnen ein, ist Ärger häufig vorprogrammiert. Verzichten Sie deshalb auf Vorkasse und setzen Sie auf eine sichere Bezahlung wie auf Rechnung, per Lastschrift, Paypal oder mit Kreditkarte. Paypal-Zahler profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von einem Käuferschutz. Dafür müssen unter anderem Fristen eingehalten werden.

Bei der Einfuhrumsatzsteuer hört der Spaß auf

Die Freude am vermeintlichen Tablet-Schnäppchen vergeht Ihnen ganz schnell, wenn Sie plötzlich zum Zollamt müssen. Ob und in welcher Höhe Abgaben wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer beim China-Shopping entstehen, hängt vom Warenwert und der Art der Ware ab. Was Sie unbedingt beachten müssen: Hinsichtlich des Warenwertes ist entscheidend, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.

Kostet das Smartphone 190 Euro und die Portokosten belaufen sich auf 20 Euro, so liegt der Warenwert bei 210 Euro. Warensendungen mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22 Euro können ohne die Erhebung von Einfuhrabgaben eingeführt werden. Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent ist aber zu erheben. Für unser Smartphone bedeutet das Extrakosten in Höhe von 39,90 Euro. Damit liegt der Endpreis bereits bei 249,90 Euro. Zur Erinnerung: Bestellt haben Sie das Mobiltelefon zum reinen Gerätepreis von 190 Euro.

Ab einem Wert von 150 Euro entsteht zusätzlich Zoll. Der Zollsatz hängt von der Art der Ware ab. Gute Nachricht: Smartphones und Tablets sind aktuell zollfrei. Eine Übersicht über die Einfuhrabgabensätze finden Sie hier.

Wenn Sie beim Versandort wählen können

Einige China-Händler haben zusätzliche Lager in Europa. Beim Kauf haben Sie dann die Möglichkeit auszuwählen, ob Sie direkt aus China oder von der europäischen Zweigstelle beliefert werden wollen. Jetzt müssen Sie genau kalkulieren: Der günstige Geräte-Preis gilt nur für den Versand aus Fernost. Dafür fallen Steuern und höhere Portokosten an.

Was passiert bei Reklamationen?

Hochsensible Technik ist anfällig. Da geht gerne mal was kaputt. Bei Amazon kein Problem: Defekte Geräte, die Sie direkt über den Internetriesen gekauft haben, bekommen Sie innerhalb der ersten beiden Jahre in der Regel umgehend ersetzt. Bei China-Händlern müssen Sie mit Klippen rechnen. Telefonische Beschwerden können Sie wegen der zu erwartenden Sprachbarrieren vergessen. Ihre einzige Hoffnung ist, dass auf Ihre E-Mail reagiert wird. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass Sie mit Deutsch weiterkommen. Stellt sich der Händler stur oder zeigt sich wenig kommunikativ, sind Ihre Chancen gering. Nur bei extrem teuren Anschaffungen lohnt es, auf juristischen Beistand zu vertrauen. Und auch dann sind die Hürden hoch.

Selbst in dem Fall, dass Ihnen der Händler den Austausch des defekten Geräts anbietet, lauern Gefahren. Die Verbraucherzentrale NRW weist auf das Beispiel eines Kunden hin, der für 135,99 Euro einen Elektrorasierer mit kaputtem Schalter geliefert bekam. Für die Rückabwicklung des Kaufs verlangte der Shop eine Bearbeitungsgebühr von 18 Euro. Wegen geöffneter Originalverpackung kam eine „Lagerauffüllgebühr“ in Höhe von 50 Euro hinzu. Zusammen mit den 43 Euro Versandkosten fielen unglaubliche 111 Euro an. Ein Gerätekauf in Deutschland wäre damit sicher nicht teurer gewesen.

Vorsicht vor Plagiaten und fehlenden Prüfsiegeln

Auf Betrüger können Sie überall hereinfallen. Aber gerade beim Abkupfern sind die Chinesen spitze. Vier von fünf der vom Zoll beschlagnahmten Produkte kommen aus China. So müssen Sie leider immer damit rechnen, dass es sich beim freudig erwarteten iPad nur um einen Nachbau handelt. Sollten Sie auf Markenware treffen, die der Hersteller zu Schleuderpreisen anbietet, so kann es sicht fast nur um Plagiate handeln. Diese werden vom Zoll konfisziert. Aus der Traum vom neuen Tablet.

Doch damit noch nicht genug: Im schlimmsten Fall droht Ihnen eine Abmahnung und eine Rechnung über mehrere hundert Euro, sollte der Zoll den Markeninhaber informiert haben und dieser weitere Schritte einleiten.

Ebenfalls kann für das neue Smartphone beim Zoll Endstation sein, wenn dieses ohne oder mit gefälschtem CE-Kennzeichen ausgeliefert wird. Das Prozedere in solch einem Fall erklärt Andre Lenz von der Pressestelle der Generalzolldirektion in Bonn: „Sofern bei der zollrechtlichen Einfuhrabfertigung Waren angemeldet werden, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen geltende produktsicherheitsrechtliche Bestimmungen verstoßen, wird die zuständige Marktüberwachungsbehörde unterrichtet. Diese entscheidet dann über die Einfuhrfähigkeit der Ware.

Die zollrechtliche Abfertigung wird bis dahin ausgesetzt. Entscheiden die Marktüberwachungsbehörden, dass die Ware nicht eingeführt werden darf, besteht aus zollrechtlicher Sicht grundsätzlich die Möglichkeit, auf Antrag des Empfängers die Ware zurückzusenden bzw. vernichten zu lassen. Bei gefährlichen Produkten kann die Marktüberwachungsbehörde aber auch unmittelbar eine Vernichtung anordnen.“

Fazit

Es kann gut gehen – aber insgesamt lauern beim China-Shopping extrem viele Gefahren. Rechnen Sie genau aus, was Sie zusammen mit Portokosten und Einfuhrumsatzsteuer am Ende bezahlen müssen. Kalkulieren Sie ebenfalls mögliche Probleme beim Support und bei Reklamationen ein. Ohne ein gravierendes Einsparpotenzial macht es unter diesen Umständen eigentlich keinen Sinn, ein Smartphone oder Tablet aus Fernost zu ordern. Lieferzeiten von mehreren Wochen sind ebenfalls keine Seltenheit.

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Jochen Wieloch
Autor Jochen Wieloch
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Datum 17.09.2024, 17:04 Uhr