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Hintergrund: Die Roaminggebühren beim mobilen Telefonieren sind weg - Das müssen Sie wissen

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15.06.2017 16:20 Uhr von Jochen Wieloch

Die private und berufliche Nutzung von Smartphones und Tablets gehört für die meisten Menschen zum Alltag. Heute wurden nach jahrelangen Verhandlungen endlich die Roaminggebühren in Europa abgeschafft.

Deutsche Mobilfunkkunden können ihren Mobilfunkvertrag dann zu gleichen Konditionen wie zu Hause auch im europäischen Ausland nutzen. Zusätzliche Roaminggebühren gehören damit endlich der Vergangenheit an. Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, beantwortet die wichtigsten Verbraucherfragen:

Was genau sagt die neue Regelung?

Bis zum 14. Juni 2017 haben Handynutzer meist noch Zusatzkosten für die Nutzung des Smartphones im Ausland bezahlt. Für Telefonate, SMS oder Internet fielen sogenannte Roaminggebühren an. Nationale Mobilfunkanbieter gaben die Gebühren, die sie an ihre ausländischen Kollegen für die Netznutzung zahlen, an die Kunden weiter. Das hat sich ab sofort geändert. Durch eine europäische Verordnung, die bereits 2015 beschlossen wurde, musste die Roaming-Gebühr in Europa abgeschafft werden. Nach dem Roam-Like-At-Home-Prinzip (RLAH-Prinzip) kann man EU-weit zum Heimattarif telefonieren, schreiben und grundsätzlich auch surfen.

Wo gilt die neue Regelung – und wo nicht?

Neben den 28 EU-Ländern nehmen auch Island, Liechtenstein und Norwegen an den neuen Regeln teil. Offen ist, wie es in Großbritannien nach dem Brexit aussehen wird. Damit gilt die Regelung nicht für die Schweiz, Andorra, San Marino und Monaco. Wer durch diese Länder reist, sollte sein Handy besser auf Flugmodus stellen oder ausschalten.

Bei Reisen per Schiff oder Flugzeug in der EU gilt die neue Regel nur am (Flug-)hafen. Auf offener See oder in der Luft wählt sich das Handy in das Satellitensystem ein. Dann gilt das Roaming zu Inlandspreisen nicht mehr. Es kann also sehr teuer werden, denn es gelten keine Preisobergrenzen.

Für welche Telefonate gilt die Flatrate?

„Roam-like-at-home" ist für Mobilfunknutzer gedacht, die gelegentlich in ein anderes Land reisen als das, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt (Arbeit, Studium usw.) haben. Die Regelung gilt daher immer dann, wenn der Nutzer sich vorübergehend im EU-Ausland bzw. auch Island, Liechtenstein oder Norwegen aufhält, seinen Wohnsitz aber an einem anderen Ort innerhalb der EU hat. Dann ist es egal, wo die Person anruft, solange es eines der teilnehmenden Länder ist – also innerhalb des anderen Landes, aus dem Land nach Deutschland oder aus dem Land in ein anderes Land.

Die Roaming-Regelung gilt damit explizit nicht für Anrufe, die vom Heimatland aus ins Ausland getätigt werden. Die Preise für solche Anrufe sind weiterhin nicht reguliert und können recht hoch sein.

Muss der Kunde etwas tun, um in den neuen Tarif zu kommen?

Grundsätzlich muss man nichts weiter unternehmen, um in den Genuss der neuen Regelung zu kommen. Sie gilt automatisch für alle Tarife, seien es Prepaid- oder Vertragstarife. Eine Ausnahme bilden aber bislang noch bestehende alte EU-Roaming-Flatrates, für die Kunden noch extra bezahlen. Hier müssen die Mobilfunkanbieter die Kunden nur über die Möglichkeit, in den neuen Tarif zu wechseln, informieren. Kunden müssen dann selbst entscheiden, was sie tun wollen. Der Vorteil, in der bisherigen Regelung zu bleiben, kann darin liegen, dass auch z.B. die Schweiz mit erfasst ist. Außerdem gilt für die bezahlten Roaming-Flats nicht die Fair-Use-Policy, die unter Umständen die Datennutzung begrenzen kann.

Manche Anbieter schaffen die bisherigen Tarife aber auch gänzlich ab, sodass der Kunde keine Wahlmöglichkeit hat. Und viele Anbieter haben bereits jetzt schon Verträge abgeschlossen, welche die ab dem 15. Juni verpflichtenden Regelungen bereits mit beinhalten, sodass sich für die Nutzer nichts ändert.

Wer zahlt denn jetzt die Roaminggebühren?

Die europäischen Anbieter können sich für die Auslandsnutzung ihrer Kunden gegenseitig die Kosten in Rechnung stellen, die tatsächlich entstehen. Die Anbieter bleiben damit auf den Mehrausgaben sitzen.

Allerdings etabliert die EU dafür nun Obergrenzen. Diese dienen dazu, die Kosten für die Anbieter zu deckeln. Sie liegen derzeit bei 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und ein Cent für SMS. Für Datenvolumen sinken die Obergrenzen mit dem 15. Juni zunächst auf 7,70 Euro pro Gigabyte. Ab dem 1. Januar 2022 sollen sie auf 2,50 Euro pro Gigabyte festgeschrieben werden. Die EU-Kommission soll die Obergrenzen alle zwei Jahre kontrollieren und gegebenenfalls anpassen.

Werden die Mobiltarife jetzt steigen?

Es könnte in der Praxis durchaus sein, dass zukünftig die Mobilfunktarife steigen werden, die nicht im Vorhinein auf lediglich ein einziges Land begrenzt sind. Damit könnten die höheren Kosten für das Roaming indirekt an die Kunden weitergegeben werden. Dies soll nach der EU-Verordnung aber eigentlich gerade unterbunden werden. Daher dürfen die Kosten zumindest nicht zu offensichtlich wegen des Roamings an die Kunden weitergegeben werden. Die Anbieter könnten natürlich auch versuchen, andere Begründungen für die steigenden Kosten zu nennen. Gerade bei Prepaid-Tarifen ist dies schwer zu kontrollieren.

Hier ist die EU-Kommission bereits alarmiert und hat sich dazu geäußert, dass dieses Vorgehen nicht mit den neuen Regeln vereinbar ist. Für Anbieter, die bereits ihre Kosten erhöht haben bedeutet dies, dass sie ihre Tarife zum 15. Juni wieder senken müssen – alternativ hat die Kommission Strafen angedroht. In Deutschland kontrolliert außerdem die Bundesnetzagentur die Einhaltung der neuen Regelung.

Eine Ausnahme sieht die EU-Verordnung allerdings vor, wenn die Anbieter die Kosten für Roaming nicht decken können und ihr inländisches Entgeltmodell bedroht ist. Dann kann die nationale Regulierungsbehörde – also hier die Bundesnetzagentur - dem Anbieter auf Antrag gestatten, ausnahmsweise zur Kostendeckung entsprechende Roamingaufschläge zunächst über einen Zeitraum von 12 Monaten zu erheben. Pauschale Preiserhöhungen erlaubt diese Ausnahme aber auch nicht.

Gibt es versteckte Kosten?

Nutzer, die sogenannte Community-Flatrates, also netzinterne Tarife nutzen (wie beispielsweise bei Aldi, Rossmann oder auch O2/Base häufig üblich), müssen evtl. mehr zahlen. Hier können alle Roamingminuten wie ein Telefonat in ein anderes Netz abgerechnet werden - auch, wenn man beim selben nationalen Betreiber ist. Gesprächsminuten werden dann deutlich teurer abgerechnet.

Was hat es mit den neuen National-Tarifen auf sich?

Manche Anbieter sind inzwischen auch dazu übergegangen, reine National-Tarife anzubieten. Damit lässt sich die SIM- Karte nur innerhalb Deutschlands nutzen. Solche Tarife sind günstiger als EU-weite. Das ist nach der EU-Verordnung auch zulässig. Dann muss die SIM-Karte automatisch bei Grenzübertritt deaktiviert sein. Die Nutzung von kostenfreien WLAN-Netzen im Hotel oder auf Flughäfen bleibt aber möglich.

Gibt es eine Obergrenze für Datenvolumen im Ausland?

Für Telefon und SMS kann der Anbieter keine Obergrenzen festlegen.Anders bei der Internet-Nutzung. Mobilfunkanbieter können hier die Datennutzung im europäischen Ausland nach der sog. Fair-use-Regelung begrenzen. Dafür gibt es genaue Regelungen und festgelegte Datenobergrenzen. Diese variieren zum einen danach, ob der Kunde eine Prepaid-Karte, einen Vertrag mit unbegrenztem oder einen Vertrag mit begrenztem Datenvolumen nutzt. Weiterhin ist der Preis pro Gigabyte für die Berechnung relevant. Wer ein Paket mit unbegrenztem Volumen gebucht hat, hat z.B. einen Anspruch auf eine höhere Datenmenge.

Hier sollte man dringend beim eigenen Anbieter erfragen, was konkret für einen selbst gilt. Überschreitet man dann die Datenmenge im Ausland, muss man doch extra zahlen.

Kann ich jetzt einfach einen ausländischen Billigtarif in Deutschland nutzen?

Die Idee klingt gut: Einfach zu einem ausländischen Mobilanbieter wechseln und den günstigen Tarif im Heimatland nutzen. In Deutschland sind die Preise um ein Vielfaches höher als in zahlreichen anderen Ländern. Würde sich ein deutscher Verbraucher nun eine SIM-Karte eines vergleichsweise günstigen ausländischen Mobilfunkanbieter besorgen, so würde er bei Telefonaten von z.B. Köln nach Köln zu Preisen telefonieren, die eigentlich im günstigeren Ausland gelten. Das wäre natürlich eine wunderbare Sparmöglichkeit nach dem Wegfall der Roaminggebühren.

Doch so leicht ist es nach den neuen Regelungen dann doch nicht. Um einem Missbrauch entgegenzuwirken, wurde eine sogenannte Fair-Use-Regelung eingeführt. Die Fair-Use-Regelung beschränkt die Handynutzung im EU-Ausland auf vier Monate im Jahr. Einen ausländischen Billiganbieter in Deutschland zu nutzen funktioniert somit maximal vier Monate. Ständiges Roaming ist daher nicht möglich.

Damit wird Mobilfunkanbietern künftig die Möglichkeit eingeräumt, in Fällen in denen sich ein Nutzer in seinem Heimatland aufhält - aber dennoch dauerhaft auf günstigere Roaming-Tarife aus dem Ausland zurückgreift, einschreiten zu können. Ihnen ist es dann erlaubt den jeweiligen Kunden zu kontaktieren und ihn darauf hinzuweisen, dass sie ihm geringe Gebühren berechnen werden, sollte er den Tarif weiter im Ausland nutzen. Das Gleiche gilt übrigens auch für Kunden, die übermäßig viel telefonieren oder Daten downloaden. Die Gebühren orientieren sich an den festgelegten Obergrenzen.

Damit Mobilfunkanbieter überprüfen können, ob sich Kunden auch an die Fair-Use-Regel bei Telefonaten, SMS und mobilen Daten halten, dürfen sie den Aufenthaltsort sowie Telefonie- und Datennutzungsverhalten für mindestens 4 Monate speichern, verarbeiten und nutzen. Der Mobilfunkanbieter muss dabei strikt die einschlägigen Datenschutzbestimmungen einhalten und darf die personenbezogenen Kundendaten nur zum Abgleich des Roamingverbrauchs und der inländischen Datennutzung verwenden.

Was ist mit Personen, die an einer Grenze wohnen?

Sollten Wohnsitz und die Arbeitsstelle in unterschiedlichen EU-Ländern liegen, so kann man sich für einen Mobilfunkbetreiber aus einem der beiden Länder entscheiden. Roaming zu Inlandspreisen ist dann mit einer SIM-Karte aus dem Wohnsitzland oder aus dem Land, in dem man arbeitet, möglich. Die Fair-Use-Regelung beim Roaming zu Inlandspreisen gilt dabei, solange man sich mindestens einmal täglich in das Netz des „heimischen" Anbieters einwählt. Das Einwählen zählt als Anwesenheitstag, auch wenn man sich am gleichen Tag noch ins Ausland begibt.

Solange sich das eigene Handy mindestens einmal pro Tag in das heimische Netz einwählt, wird von einer Inlandsnutzung und nicht vom Roaming ausgegangen. Dabei spielt es keine Rolle, dass sich das Handy in das Netz eines EU-Nachbarlandes einwählt.

Was kann ich tun, wenn sich die Anbieter nicht an die Regelungen halten?

Wenn Kunden der Überzeugung sind, dass der Mobilfunkanbieter die Kundenrechte in Bezug auf Roaming zu Inlandspreisen missachtet und ihnen in der EU Kosten für Roamingdienste berechnet hat, können ihn Kunden zur Rede stellen und diese zusätzlichen Gebühren im Zuge des eines Beschwerdeverfahrens anfechten, denn für Streitfälle sind Mobilfunkanbieter verpflichtet, die Möglichkeit eines Beschwerdeverfahren einzurichten und vorzuhalten.

Falls dies nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führt, können deutsche Kunden die Bundesnetzagentur kontaktieren, die für die Regelung des Falles sorgen wird.

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Datum 15.06.2017, 16:20 Uhr